Garantien

Wir sind überzeugt davon, dass unsere Räder länger halten. Müssen sie auch, damit sie nachhaltig sein können. Damit ergeben sich automatisch längere Garantien. Ausgenommen sind regulärer Verschleiß sowie Unfallschäden. Wir erledigen Garantiefälle unbürokratisch und möglichst kundenorientiert und binden die Garantie nicht an willkürlich gewählte Faktoren wie z.B. Erstbesitz. Die gesetzliche Gewährleistung verwandeln wir in eine 2jährige Garantie, da wir die Nachweispflicht nach 6 Monaten für sinnlos halten.

Ein Faktor jedoch bleibt uns wichtig: Inspektionsintervalle. Regelmäßige Wartungen verhindern Schäden, das wissen wir aus langjähriger Werkstattpraxis. Eine fachgerechte Inspektion pro Jahr sollte nachweisbar sein. Bei Bedarf führen auch wir diese jährlichen Wartungen durch.

Kernkomponenten: 10 Jahre

Rahmen

Gabel

Vorbau

Lenker

Kurbeln (ohne Kettenblatt)

Sattelstütze

Bremsen


Gelagerte Komponenten: 5-10 Jahre

Innenlager 10 Jahre (Original Thun Garantie)

Naben 5 Jahre

Steuerlager 5 Jahre

Pedale 5 Jahre

Schaltwerk 5 Jahre

Schalthebel 5 Jahre

Verschleißkomponenten: 2 Jahre

Kette

Zahnkranz

Kettenblatt

Bremsbeläge

Lenkerband

Sattel

Reifen

Schläuche

Felgenband

Felgen

Speichen

Züge

alle sonstigen nicht genannten Teile