Garantien
Wir sind überzeugt davon, dass unsere Räder länger halten. Müssen sie auch, damit sie nachhaltig sein können. Damit ergeben sich automatisch längere Garantien. Ausgenommen sind regulärer Verschleiß sowie Unfallschäden. Wir erledigen Garantiefälle unbürokratisch und möglichst kundenorientiert und binden die Garantie nicht an willkürlich gewählte Faktoren wie z.B. Erstbesitz. Die gesetzliche Gewährleistung verwandeln wir in eine 2jährige Garantie, da wir die Nachweispflicht nach 6 Monaten für sinnlos halten.
Ein Faktor jedoch bleibt uns wichtig: Inspektionsintervalle. Regelmäßige Wartungen verhindern Schäden, das wissen wir aus langjähriger Werkstattpraxis. Eine fachgerechte Inspektion pro Jahr sollte nachweisbar sein. Bei Bedarf führen auch wir diese jährlichen Wartungen durch.
Kernkomponenten: 10 Jahre
Rahmen
Gabel
Vorbau
Lenker
Kurbeln (ohne Kettenblatt)
Sattelstütze
Bremsen
Gelagerte Komponenten: 5-10 Jahre
Innenlager 10 Jahre (Original Thun Garantie)
Naben 5 Jahre
Steuerlager 5 Jahre
Pedale 5 Jahre
Schaltwerk 5 Jahre
Schalthebel 5 Jahre
Verschleißkomponenten: 2 Jahre
Kette
Zahnkranz
Kettenblatt
Bremsbeläge
Lenkerband
Sattel
Reifen
Schläuche
Felgenband
Felgen
Speichen
Züge
alle sonstigen nicht genannten Teile